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Friedrich Merz
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Frage von Rüdiger W. •

Frage an Friedrich Merz von Rüdiger W. bezüglich Kultur

Hallo Herr Merz,
wie ist Ihre Einstellung zur MWSt-Besteuerung von Mitgliedsbeiträgen der Schützenbruderschaften? Was gedenken Sie gegen diese Besteuerung zu tun?

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Sehr geehrter Herr Wisse,

haben Sie vielen Dank für Ihre Schreiben Email, in der Sie Ihre Befürchtung mitteilen, dass in Zukunft die Mitgliederbeiträge für Schützenbruderschaften der Umsatzsteuer unterliegen.

Bislang wurde in Deutschland davon abgesehen, Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge zu erheben. Diese Vorgehensweise der Finanzverwaltung stimmte mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs überein. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2002 können die pauschalen Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins aber grundsätzlich die Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachte Dienstleistungen sein. Diese Rechtsauffassung würde mangels Eingreifens eines Steuerbefreiungstatbestandes dazu führen, dass Umsatzsteuer anfällt.

Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung halte ich die Besteuerung von Mitgliedsbeiträgen für gemeinnützige Vereine, egal, ob es sich um reine Sportvereine oder um Vereine zur Förderung des traditionellen Brauchtums handelt, politisch für problematisch. Bei der Umsatzsteuer sollen Leistungen besteuert werden, die ein Unternehmer erbringt, um für sich Einnahmen zu erzielen. Bei gemeinnützigen Vereinen steht jedoch die Uneigennützigkeit im Vordergrund. Die Vereine fördern mit dem Sport, der Kultur und traditionellem Brauchtum Aspekte, die der Allgemeinheit zugute kommen. Durch eine Umsatzbesteuerung würde diese Tätigkeit der Vereine erheblich verteuert und infolgedessen in Zeiten knapper Kassen auch bei den privaten Haushalten weniger in Anspruch genommen werden.

Auch die Bundesregierung hat sich im Sportausschuss am 15. Juni 2005 dahingehend geäußert, dass hinsichtlich der Sportvereine eine Änderung des nationalen Rechts nicht erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Merz

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