Portrait von Friedlinde Gurr-Hirsch
Antwort 22.02.2016 von Friedlinde Gurr-Hirsch CDU

(...) Das derzeitige Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg hat sich bewährt. Kein anderes Wahlrecht fördert eine starke Verankerung einer Kandidatin oder eines Kandidaten in ihrem/seinem Wahlkreis so wie das baden-württembergische, da hier auch Kandidatinnen Kandidaten, die nur knapp in der Mehrheitswahl unterlegen sind, noch ein Mandat erringen können. (...)