(...) Die Teilnahme an internationalen, militärischen Veranstaltungen, bei denen Vertreter von Staaten anzutreffen sind, zu denen Deutschland aus politischen Gründen nur geringe oder keine militärischen Kontakte unterhält, unterliegt keinen grundsätzlichen Regelungen. Inhalt, Format und eine militärpolitische Bewertung sind in solchen Fällen für die jeweilige Einzelfallentscheidung der Entsendung eines entsprechenden Vertreters ausschlaggebend. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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