(...) 12a Abs. 1 und 2 GG verankerte Beschränkung der Wehrpflicht bzw. der Ersatzdienstpflicht (Zivildienst) nur auf Männer nicht zu beanstanden. (...)
(...) Mit dieser Position wird Deutschland bis voraussichtlich 2voraussichtlich 2015erzicht auf Streumunition verwirklichen. (...) Ein sofortiges übergangsloses Verbot unter Ausblendung militärischer Notwendigkeiten hat im globalen Rahmen geringe Aussicht (...)
Sehr geehrter Herr Horstmann,
(...) Die Teilnahme an internationalen, militärischen Veranstaltungen, bei denen Vertreter von Staaten anzutreffen sind, zu denen Deutschland aus politischen Gründen nur geringe oder keine militärischen Kontakte unterhält, unterliegt keinen grundsätzlichen Regelungen. Inhalt, Format und eine militärpolitische Bewertung sind in solchen Fällen für die jeweilige Einzelfallentscheidung der Entsendung eines entsprechenden Vertreters ausschlaggebend. (...)