Frage an Franz-Josef Jung von Fabian P. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Jung,
Sie wurden im Mittagsmagazin beiläufig gefragt, warum Frauen vom Zivildienst ausgeschlossen sind ( http://frage.tagesschau.de/?p=227 ). Leider gehen Sie nicht weiter darauf ein. Deshalb greife ich die Frage nochmal auf und würde gerne wissen, wie Sie dazu stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Pegel
Sehr geehrter Herr Pegel,
die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch den Zivildienst erfüllt, § 1 Absatz 1 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG). Wehrpflichtig sind jedoch nach Art. 12 a Grundgesetz nur Männer. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Juni 2006 - Az 6 B 9/06 bestätigt:
„Dass Frauen - anders als Männer - in Friedenszeiten nicht zu einem Pflichtdienst herangezogen werden, beruht auf der Entscheidung des Verfassungsgebers in Art. 12a GG."
Vor diesem Hintergrund ist die in Art. 12a Abs. 1 und 2 GG verankerte Beschränkung der Wehrpflicht bzw. der Ersatzdienstpflicht (Zivildienst) nur auf Männer nicht zu beanstanden. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen bestätigt. Gleiches gilt für den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Urteil des EuGH vom 11. März 2003 - Az C-186/01).
Mit freundlichem Gruß
Dr. Franz Josef Jung MdB