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Franz-Josef Jung
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Frage von Gritt S. •

Frage an Franz-Josef Jung von Gritt S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

Nach den Datenskandalen des letzten Jahres verkündete die Bundesregierung öffentlich das Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern. Stattdessen legte sie am 14.01.2009 einen Gesetzesentwurf für das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vor, der allem was vorher versprochen wurde, komplett widerspricht. Mich beunruhigt das sehr. Ich halte es für absolut unverantwortlich mit einem solchen Gesetz allen Anbietern von Internetdiensten zu erlauben, private Daten über das Surfverhalten und die Internetnutzung der Menschen abzuspeichern und auszuwerten! Von den Missbrauchsrisiken, die daraus entstehen können, möchte ich gar nicht reden. Bereits heute weiß Google wahrscheinlich mehr über mich als meine Freunde. Wenn man Datensammlern nun auch noch das Gesetz an ihre Seite stellt, wird das freie Bewegen im Internet, ohne dass alles was wir lesen, schreiben oder anklicken unbegrenzt und unbefristet gespeichert wird, nicht mehr möglich sein. Alle Profile und Surfprotokolle können dann nicht nur in Datenbanken erfasst, sondern auch ausgewertet und an jeden herausgegeben werden, ohne dass der Nutzer irgendeine Kontrolle darüber hat, was mit seinen Daten geschieht. Damit ist das Persönlichkeitsrecht der Menschen auf informelle Selbstbestimmung, wie es in unseren Grundrechten geregelt ist, stark gefährdet. Ich wüsste gern, was Sie darüber denken und was Sie als Vertreter der Bürger im Bundestag unternehmen werden, damit wir alle das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen können.

Mit freundlichem Gruß
Gritt Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit der Informationstechnik des Bundes beschlossen.

Auf verschiedenen Internetseiten wurde behauptet, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes jeder Anbieter von Internetdiensten (z.B. Google, Amazon oder StudiVZ) das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen könne.

Diese Meldung beruht auf einer nicht zutreffenden Interpretation des Gesetzesvorschlages:

Die Änderung des Telemediengesetzes ist Teil des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, der vom Bundeskabinett am 14. Januar 2009 beschlossen wurde. Durch die Neuregelung im Telemediengesetz wurde eine aus der komplizierten Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz folgende Rechtsunklarheit beseitigt.

Diensteanbieter können in Zukunft Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Dies war nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz bisher nur möglich, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb wird nun im Telemediengesetz eine dementsprechende Regelung aufgenommen.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren.

Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht. Auch werden im Telemediengesetz für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Josef Jung