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Frage von Alfred B. •

Frage an Franz-Josef Jung von Alfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Nachfrage zur Antwort v. 29.6. - ursprüngliche Frage v. 2.5.

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 29.06. - leider hat sie nahezu zu 100% nichts mit meiner Frage zu tun ! Mit keinem Wort habe ich in meiner Frage die Rolle der weiblichen Ärzte in Frage gestellt.

Meine KLARE Frage war (unter dem 02.05. nachzulesen): warum werden die Intimuntersuchungen der Wehrpflichtigen immer noch sehr häufig vor den Augen junger weiblicher Assistentinnen durchgeführt(*) ?

Die BW ist durchaus in der Lage solche Untersuchungen auch unter voller Wahrung der Intimsphäre durchzuführen, bei weiblichen Soldaten beweist sie es :

- die gynäkologischen Untersuchungen können die Frauen bei der Gynäkologin/beim Gynäkologen ihrer Wahl durchführen lassen
- die restlichen Untersuchungen weibl. Soldaten (normale sonstige medizinische Checks) in den Untersuchungszentren der BW werden fast ausschliesslich von weiblichen Ärzten
durchgeführt, Assistenzpersonal ist zu 100% weiblich. Die mehrheitlich in diesen Zentren tätigen männlichen Assistenten (Sanitätssoldaten) sind von diesen Untersuchungen grundsätzlich ausgeschlossen.

- bei den Untersuchungen der männl. Freiwilligen in den Untersuchungszentren (einschliesslich Intimuntersuchungen) sind weibliche Assistentinnen selbstverständlich zugelassen - genau wie bei den Musterungen der Wehrpflichtigen in den Kreiswehrersatzämtern.

Da drängt sich doch wirklich meine zweite Frage vom 2.5. auf :

Auch junge Männer haben eine Intimsphäre. die es zu wahren gilt.
Oder liege ich da falsch ?

Man kann hier alleine mit grundsätzlicher Verwendung eines Sichtschutzes alle Irritationen ganz einfach aus dem Wege räumen. Auch bei gegebener personeller Situation.

Bescheidene Frage ist : warum macht man das nicht ?

Ich hoffe dass die Fragestellung (*) jetzt unmissverständlich klar ist und ich habe Ihnen auch ganz bewusst den Hintergrund der Fragestellung klargemacht.

Mit freundlichem Gruss,
Alfred Bracht

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bracht,

in ihrer Aufgabe gelten Assistenten ebenso wie Ärzte – gleich welchen Geschlechts – als neutrale Amtspersonen.

Wie bereits erwähnt, erfolgt die ärztliche Musterungsuntersuchung generell nur in Anwesenheit einer weiteren Person („forensisches Prinzip“). Diese auch im zivilen Bereich praktizierten Gepflogenheiten gelten unabhängig vom Geschlecht der untersuchten bzw. untersuchenden Person.

Leider sehen sich Musterungsärztinnen und -ärzte bei ihrer verantwortungsvollen Untersuchungstätigkeit immer wieder mit ungerechtfertigten Anschuldigungen und Unterstellungen konfrontiert, die Ihnen sicherlich aus entsprechenden Internet-Foren bekannt sind.

Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Verwendung eines Sichtschutzes mit Blick darauf, Musterungsärztinnen und -ärzte vor ungerechtfertigten, zum Teil auch diffamierenden Anschuldigungen zu schützen, in jeder Hinsicht kontraproduktiv ist.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass kein Wehrpflichtiger gezwungen wird, eine Intimuntersuchung durch einen Arzt des anderen Geschlechts durchführen zu lassen.

Von einer „Zurschaustellung“ oder einer erniedrigenden Weise der im Rahmen der Musterungsuntersuchung dazu gehörigen Intimuntersuchung kann keinesfalls die Rede sein.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung