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Franz-Josef Jung
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Frage von Werner K. •

Frage an Franz-Josef Jung von Werner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bundesverteidigungsminister Dr. Jung,

zu Fluglärm-Belastungen der Zivilbevölkerung fand ich unter http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d50/Info_umwelt171.pdf nachfolgendes Zitat:
• „Bei Fluglärmbelastungen (außen) von 55dB(A) tags und 45dB(A) nachts wird die Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht. Bei Fluglärmbelastungen deutlich unterhalb von 55dB(A) tags und 45dB(A) nachts dürften nennenswerte Beeinträchtigungen weitgehend ausgeschlossen sein.
• Bei Fluglärmbelastungen (außen) von 60dB(A) tags und 50dB(A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht mehr auszuschließen.
• Bei Fluglärmbelastungen oberhalb (außen) 65dB(A) tags und 55dB(A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten. Gebiete mit diesen Belastungen sind grundsätzlich zum Wohnen ungeeignet.“ (Zitat Ende) Wir wohnen in Bayern in so einem Gebiet, über dem wochentäglich Übungsflüge der US-Gaststreitkräfte durchgeführt werden, ich nehme aber an, dass diese Aussagen auch für die Bundesrepublik zutreffen. Eigene Lautstärkemessungen ergaben, dass die Lärmimmissionen der Hubschrauber stark über 65 dB(A) liegen und oft bis zu 80 dB(A) auch während der Nachtstunden erreichen.
Hier nun meine Fragen mit der Bitte um konkrete Antworten, bitte aber nicht wieder auf die Ewige Dankbarkeit zwecks der Befreiung vor 60 Jahren hinweisen! Ist es für die Landesverteidigung erforderlich, dass US-Einheiten gerade bei uns ihre Flüge (die zur Verlängerung der Fluglizenzen notwendig sein sollen) durchführen müssen? Gehe ich recht in der Annahme, dass auch Gaststreitkräfte deutsche Bestimmungen einzuhalten hätten (Bundes-Immissionsschutzgesetz etc.) ? Gibt es für die Bundesrepublik Deutschland ähnliche Aussagen? Wenn Ja, dann müsste doch die US-Army Übungsflüge sofort einstellen? Gilt die Auffassung, dass Gebiete mit hohen Flugbelastungen zum Wohnen ungeeignet seien nicht auch für die Bundesrepublik?

Auf Ihre Antworten bin nicht nur ich gespannt!
Werner Kopper

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