(...) Bei der Entscheidung einer deutschlandweiten Zulassung unter Auflagen oder einem kompletten Verbot müssen selbstverständlich die Risiken, zum Beispiel die Umweltauswirkungen der Frack-Flüssigkeit, Erschütterungen oder auch Lärmbelästigung, geklärt und abgewogen werden. Solange diese und die Verfahren des Abbaus nicht zweifelsfrei geklärt sind, halte ich das Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland für nicht vertretbar. (...)
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