(...) Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht / Ämter für Arbeitsschutz) überwacht. Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können strafrechtlich geahndet werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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