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Frage von Sophia O. •

Frage an Frank Schira von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Am 13.08.2013 antworteten Sie H. G.:

"Zurzeit liegen bei unterschiedlichen Gerichten (Bundesverfassungsgericht, Bayerischer Verfassungsgericht, Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz etc.) sechs Klagen gegen die neue Rundfunkgebühr auf, von denen bisher vier als unbegründet abgewiesen wurden. Insofern steht der Klageweg zwar prinzipiell noch offen, es empfiehlt sich jedoch die letzten beiden Urteile noch abzuwarten, bevor man juristisch tätig wird."

Ich bitte Sie, mitzuteilen, genau welche Klagen Ihrer Meinung nach abgewiesen wurden.

So weit ich weiß, keine wurde abgewiesen. Lediglich einen Eilantrag, oder einige im BVerfG nicht angenommen, weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft wurde.
Ich finde sehr bedenklich, dass Sie von einer Klage abraten: die Voraussetzung dieser unbilligen und unsittlichen Abgabe ist die Unterstellung, dass jeder Radio hört und fernsieht. Auch wenn ich schweigen würde, bedeutet es nicht, dass ich den Schrott konsumiere. Wenn ich einen Bescheid der Rundfunkanstalt bekomme, werde ich auf jeden Fall widersprechen und klagen. Die Rechnung bekommen alle Parteien, die mich mit dieser unbilligen und unsittlichen Abgabe belasteten: ich wähle nie wieder eine Partei, die mal für diesen Unfug stimmte. Die CDU ist tot für mich. Die Sache ist ernst, weil hier mehrere Grundrechte leichtsinnig verletzt wurden. Wenn diese Abgabe nicht verfassungswidrig ist, dann brauchen wir eine neue Verfassung!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Orthoi,

hier eine Liste der fünf bisher nicht zur Entscheidung angenommenen bzw. zurück-gewiesenen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag:

Klage Nr. 1: Verfassungsbeschwerde des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) wegen Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Anfang August 2012 hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) seine Verfas-sungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Bundesverfas-sungsgericht hat diese 1. Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag im März 2013 als nicht substantiiert zurückgewiesen (Bundesverfassungsgericht, Be-schluss vom 25.03.2013, Az. 1 BvR 1700/12).

Klage Nr. 2: Verfassungsbeschwerde eines gläubigen Christen gegen die Rundfunkgebühr wegen satanischen und zerstörerischen Einflusses des Rundfunks. Am 12.12.2012 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines streng gläubigen Christen nicht zur Entscheidung angenommen. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.12.2012, Az. 1 BvR 2550/12).

Klage Nr. 3: Verfassungsbeschwerde des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Anfang Dezember 2012 reichte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) seine zweite Verfas-sungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag ein. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verfassungsbeschwerde unter Hinweis auf § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVer-fGG als unzulässig abgewiesen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2013, Az. 1 BvR 2603/12).

Klage Nr. 4: Klage eines behinderten Menschen gegen Zahlpflicht des Drittelbeitrags. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage ab. (Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.07.2013, Az. AN 14 K 13.00535).

Klage Nr. 5: Klage vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg. Eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag ist am 22.08.2013 vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Ver-fassungsbeschwerde einer privaten Beschwerdeführerin gegen den neuen geräteunabhängigen einheitlichen Rundfunkbeitrag als unzulässig zurück. (Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013, Az. 1 VB 65/13).
Quelle: Rechtsfragen online, Stand 23.08.2013

Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass es sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk um eine Institution handelt, die im Vergleich mit den privaten Sendern eine neutralere und unvoreingenommenere Information sichert und ein kulturelles Programm anbieten soll. Wie bei der Finanzierung von Hochschulen und Kultur geht es hier nicht darum, dass alle Bürger dieses Angebot nutzen, sondern dass alle Bürger die Möglichkeit dazu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schira