
(...) Unter den Voraussetzungen eines flächendeckenden Mindestlohns und eines öffentlich finanzierten Beschäftigungssektors wäre Hartz IV ein Auslaufmodell und es gebe ein ausreichend großes Lohnabstandgebot zwischen Harzt IV- Leistungsempfängern und den Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. (...)