(...) Unter den Voraussetzungen eines flächendeckenden Mindestlohns und eines öffentlich finanzierten Beschäftigungssektors wäre Hartz IV ein Auslaufmodell und es gebe ein ausreichend großes Lohnabstandgebot zwischen Harzt IV- Leistungsempfängern und den Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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