
(...) Ihr Leistungsschutzrecht dürfen Presseverlage nur gegenüber Suchmaschinen und sogenannten Newsaggregatoren geltend machen, die gezielt Presseartikel im Internet suchen und für Dritte neu zusammenstellen. Damit soll verhindert werden, dass Bezahlschranken im Internet unterlaufen werden können. (...)