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Antwort 11.09.2013 von Florian Streibl FREIE WÄHLER

(...) Grundsätzlich gilt: Wenn eine Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben ist, dann muss darin der Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, der Sitz und die einzuhaltende Frist benannt werden. Sonst beginnt die Frist nicht zu laufen. (...)