
(...) In regelmäßigen Abständen wird die Höhe des angemessenen Selbstbehalts überprüft und angepasst. Bei der Überprüfung der Regelsätze nach dem SGB XII in der nächsten Wahlperiode kann auch über die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen von Kindern neu entschieden werden. Solange keine Ergebnisse der Überprüfung vorliegen, sehe ich keinen Anlass für Änderungen in diesem Bereich. (...)