(...) Die Anwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft untersteht europäischer Rechtsprechung und muss daher europaweit koordiniert werden. Fest steht, dass durch das von Ihnen benannte Urteil die Sicherheitsabstände zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzen aus konventionellem oder ökologischen Anbau auf den Prüfstand gestellt werden müssen. (...)
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