(...) Eingriffe in das elterliche Erziehungsrecht sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gerechtfertigt, nämlich dann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Die Beschneidung ist einer der weltweit am meisten vorgenommenen medizinischen Eingriffe. Sie gefährdet das Kindeswohl nach heutigem Wissensstand in der Regel nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen greifen. (...)
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