In der Altersversorgung sind Beamte weitaus besser gestellt als Arbeitnehmer, eine Gerechtigkeitslücke, die es abzustellen gilt - Werden Sie dieses Thema in die Rentenkommission einbringen?
Beamte zahlen in keine Kasse ein. Die Beiträge für die private Krankenversicherung fallen deutlich niedriger aus als gesetzliche Beiträge und für die Pflegeversicherung zahlen Beamtinnen und Beamte nur den hälftigen Beitragssatz, Rentnerinnen und Rentner den vollen Satz.
Nach 5 Jahren haben Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf eine Mindestpension; nach 40 Jahren bekommen sie 71,75 Prozent ihrer Bezüge, Angestellte nach 45 Jahren 48 Prozent. Die durchschnittlichen Netto-Pensionen sind annähernd dreimal höher als die durchschnittliche Netto-Renten. Pensionen steigen jährlich stärker steigen als die Renten - Eine Ungleichbehandlung, herabwürdigend für alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und letztlich ein sozialer Sprengstoff.
Eine faire Rentenpolitik ist nur unter Einbezug der Beamtenpensionen möglich. Ein Gleichstellung von Rente und Pension und die Zusammenführung in ein Alterssicherungssystem führt zu mehr Gerechtigkeit in der Altersversorgung.
Vielen Dank für Ihre Frage zur Arbeit der Alterssicherungskommission. Als Vizevorsitzender der Kommission möchte ich in den in den kommenden Monaten daran mitwirken, dass wir einen Vorschlag für eine finanziell tragfähige und ausgewogene Rentenreform erarbeiten. Neben vielen weiteren Maßnahmen soll laut Auftrag an die Kommission auch die Einbeziehung weiterer Gruppen geprüft werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vor Abschluss der Arbeit der Alterssicherungskommission nicht die Vor- und Nachteile einzelner Maßnahmen öffentlich diskutieren werden.

