Antwort 15.09.2025 von Ferat Koçak Die Linke
Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Valentina Troendle
Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Dafür muss die Netanjahu-Regierung den Krieg beenden - und die Hamas muss die Geiseln sofort freilassen, damit sie endlich zu ihren Familien zurückkehren können.