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Eva Lettenbauer
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Frage von Bernd H. •

Frage an Eva Lettenbauer von Bernd H. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Lettenbauer,
laut „Augsburger-Zeitung“ vom 05.08 darf es Ihrer Auffassung nach nicht sein, dass jüngere Menschen die Konsequenzen weitreichender Entscheidungen älterer Menschen ohne Mitspracherecht tragen müssen. Ältere Menschen, insbesondere diejenigen die Kinder und Enkel haben, treffen die Entscheidungen in der Regel auch im Hinblick der Geschicke ihrer nachfolgenden Generation.
Die Frage lautet: Wird im Gegenzug mit der Herabsetzung des Wahlalters auch die Strafmündigkeit für die Jugendlichen herabgesetzt, um die Konsequenzen für das eigene Tun und Handeln zu tragen?

Erholsame Legislaturpause!

Mit freundlichen Grüßen

B. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

wir treten für eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre ein, weil wir jungen Menschen allgemein mehr Mitspracherechte geben wollen.

Eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze lehnen wir ab. Ich halte es für falsch diese Forderung an eine Senkung des Wahlalters zu knüpfen. Es gibt derzeit auch keine Bestrebungen die aktuelle Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren zu verändern. Zum einen liegt Deutschland damit innerhalb der Empfehlungen der UN-Kinderrechtskommission, die eine Strafmündigkeit für Jugendliche ab einem Alter höher als 12 Jahre empfiehlt, und zum anderen liegt die Strafmündigkeit damit bereits bei unter 16 Jahren, dem von uns im Gesetzesentwurf geforderten Wahlalter. Selbst vor der Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben Taten für Jugendliche nicht ohne Folgen, so können beispielsweise zivilrechtliche Ansprüche gegenüber jüngeren Kindern geltend gemacht werden. Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass Jugendliche bereits im ausreichenden Maß Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und ihnen nun endlich auch die demokratischen Rechte zugesprochen werden müssen, die diesem Verantwortungsbewusstsein entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Lettenbauer

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