Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Yvonne S. •

Frage an Eva Högl von Yvonne S. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Dr. Högl,

Sie gehören ja zu denjenigen, die ein Sexkaufverbot, wie es beispielsweise
in Schweden oder Norwegen praktiziert wird, ablehnen. Ein immer wieder in
diesem Zusammenhang angeführtes Argument ist, ein Sexkaufverbot würde die
Prostitution ins Dunkelfeld verschieben und für die Prostituierten alles
noch schlimmer machen. Welche Quellen nehmen Sie hierzu als Beleg? Die
Bestrafung von Freiern wird ebenfalls in Ihrer Partei oft als
kontraproduktiv abgetan, weil sie schließlich diejenigen seien, die der
Polizei Fälle von Zwangsprostitution melden. Auch hier hätte ich gerne
gewusst, wieviele Freier dies tatsächlich tun und aus welcher Quelle diese
Zahlen stammen. Sicherlich haben Sie auch von den Ergebnissen der kürzlich veröffentlichten Studie des Norwegischen VISTA Analyse-Instituts gehört, dass das Norwegische Prostitutionsgesetz (Sexkaufverbot) evaluiert hat. http://www.vista-analyse.no/en/news/prostitusjonsomfanget-i-norge-redusert/ (Oben rechts auf der Seite kann auf Englisch gewechselt werden.) Was sagen Sie zu den Ergebnissen, die unter anderem belegen, dass der Menschenhandel dadurch stark zurückgegangen ist: "The enforcement of the law, in combination with the laws against trafficking and pimping, makes Norway a less attractive country for prostitution based trafficking than what would have been the case if the law had not been adopted." (Quelle: siehe Link)
Danke für Ihre Antwort im Voraus!

Mit freundlichem Gruß
Yvonne Schmidt

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch.de.
Wir wollen keine Kriminalisierung der Prostitution. Ein Verbot würde Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter als Opfer stigmatisieren und sie entmündigen, Prostituierte würden ihrer Selbstbestimmung beraubt. Nicht zuletzt würden viele Tausende ihre Existenz aufgeben müssen. Was wir wollen sind freiwillige und selbstbestimmte Menschen, die legal ihrer Arbeit nachgehen können. Dafür müssen wir die Stellung und die Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern nicht beschneiden, sondern stärken, statt die Prostituierten in die Kriminalität und den Untergrund zu zwingen, wo es weniger Möglichkeiten gibt, sie zu schützen. Der neue Gesetzentwurf soll die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution verbessern, Instrumente für die ordnungsbehördliche Überwachung von Prostitutionsstätten schaffen und Vertragsverhältnissen zwischen Prostituierten und Bordellbetreibern einen klaren, gesetzlichen Rahmen geben. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, die ein Prostitutionsverbot eingeführt haben, zeigen, dass dort Prostitution im Untergrund stattfindet oder über das Internet verabredet wird.
Wie Sie sicherlich wissen, ist die Studienlage zu den tatsächlichen Effekten der „Freierbestrafung“ in Schweden und Norwegen keinesfalls eindeutig und lässt nicht schlussfolgern, dass die Anzahl von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern durch die Gesetze zurückgegangen ist. Stattdessen hat sich Prostitution vor allem in weniger öffentliche Räume verlagert, die schwerer zu kontrollieren sind, während gleichzeitig Sextourismus in den Nachbarländern zugenommen hat.
Es ist uns ein großes Anliegen, die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel besser zu schützen und die Täter wirksam zu bestrafen. Den Opfern müssen wir intensive Unterstützung sowie soziale und medizinische Betreuung und Beratung bieten. Unser Ziel muss es sein, ihnen den Weg heraus aus ihrer Zwangslage zu ebnen und der Opferschutz verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl