Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Eva B. •

Frage an Eva Högl von Eva B. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Högl,

wir sind ein Verein Ehrenamtlicher, die sich für die soziale Arbeit mit Frauen, die in der Prostitution ausgebeutet werden, engagieren. Laut Koalitionsvertrag soll die Gesetzgebung im Bereich Prostitution reformiert werden. Wir warten dringend auf diese Regulierung, wie bspw. das Mindestalter von 21 Jahren, verpflichtende (kostenlose) Gesundheitsuntersuchungen und Beratungsgespräche, Kondompflicht, objektive Strafbarkeitsmerkmale zur Bekämpfung von Zuhälterei und Menschenhandel, um einige der dringend notwendigen Regelungen anzusprechen.
Die genannten Punkte sind noch nicht einmal im Eckpunktepapier zum geplanten ProstSchG enthalten - geschweige denn eine Bestrafung von Freiern von Zwangsprostituierten. Dies alles als auch die Punkte des Eckpunktepapiers (Anmeldepflicht für Prostituierte, Erlaubnispflicht für Bordelle inklusive einer Regelung zur Unterbindung von Mietwucher, Verbot von Flatrate und Gang-Bang) müssen mindestens im geplanten ProstSchG enthalten sein, um Frauen in der Prostitution vor Ausbeutung und menschenunwürdigen Lebensbedingungen zu schützen.

Darum fragen wir uns warum Sie und Ihre Partei eine umfassende Regulierung im Bereich Prostitution blockieren und damit die Interessen von Profiteuren und Teilzeit- oder Edel-Sexarbeiterinnen über die von schutz- und wehrlosen Armuts- und Zwangsprostituierten, die in diesem deregulierten Bereich tagtäglich auf das Schlimmste ausgebeutet werden, stellen?

Mit freundlichen Grüßen
inga e.V. - Initiative gegen die Ausbeutung von Frauen in der Prostitution
Eva Böndel - Vorstand

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Böndel,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 16. November 2014.

Seit 2002 ist Prostitution nicht mehr sittenwidrig. Das rot-grüne Prostitutionsgesetz war ein Schritt in die richtige Richtung. Es erfüllte nicht alle Erwartungen. Hier müssen wir nachbessern. Aus diesem Grund haben wir mit der Union im Koalitionsvertrag festgelegt, das Gesetz zu überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten zu verbessern. Dazu gehören eine bessere Kontrolle z.B. der Arbeitsbedingungen der Prostituierten.

Wir möchten die Rechte und die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen in der Sexarbeit verbessern und die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter besser schützen. Ob es zu verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen, zu einer Anhebung des Mindestalters oder zu einer Kondompflicht kommen wird, ist in der Koalition noch nicht entschieden und wird noch geprüft. Mit Blick auf die Bestrafung von Freiern, die wissentlich und willentlich die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen, arbeitet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zurzeit eine Neukonzeption der Strafrechtsparagraphen zum Menschenhandel und zur Vergewaltigung aus. Hier werden wir zu einer wirksamen Regelung kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl