Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Christopher B. •

Frage an Eva Högl von Christopher B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Högel,

mit Besorgnis beobachte ich die Bestrebungen der CDU/CSU-Fraktion, neue Medien, auch besser bekannt unter der polemischen/plakativen Bezeichnung "Killerspiele", generell, also auch für Erwachsene, zu verbieten und sogar den Besitz derartiger Medien unter Strafe zu stellen.

Die IMK 2009 empfahl ferner, die Herstellung sowie Verbreitung eben solcher Spiele zu verbieten.

Seinen neuen Höhepunkt hat die enervierende Diskussion in der Forderung des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl gefunden, die gestrig vom Bundestag verabschiedete Internetsperre auch auf Seiten mit "Killerspielen" zu erweitern.

Ich persönlich denke, dass diese Forderungen jedweder Grundlage entbehren und nur einen völlig unnötigen Generationenkonflikt provozieren.
Darüber hinaus, stellen diese Forderungen einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungrecht dar und dürften auch verfassungsrechtlich ( Artikel 5 GG : Eine Zensur findet nicht statt.) nicht durchsetzbar sein.

In Ländern wie Österreich, Holland und schlichtweg allen anderen Länder der EU, deren Jugendschutzgesetze weit, weit weniger restriktiv sind, müsste ja der Logik der CDU/CSU zufolge, das Höllentor offen stehen und nur noch anarchische Zustände herrschen. Doch dem ist selbstverständlich nicht so.

Auch im Bereich der Wissenschaft gibt es seriöse Stimmen, die die angeblich verrohende Wirkung solcher Spiele ernsthaft bezweifeln.
Zu den fragwürdigen Belegen der Hemmschwellenherabsetzung zählen auch die Studien des Kriminologen Dr. Christian Pfeiffer, Direktor des KFN.

Deswegen meine Frage an Sie :
Halten Sie diese Totalverbotsforderungen und vor allem deren Realisierung für sinnvoll und auch umsetzbar ?

Mit freundlichem Gruß
Christopher Böhme

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Böhme,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.
Zum Hintergrund: Die Innenminister der Länder haben auf der Innenministerkonferenz am 05. Juni 2009 u.a. beschlossen, für "Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielehandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen [.] ist (Killerspiele), ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen."

Ich teile Ihre Auffassung, dass die Debatte um Gewalt und Computerspiele, wie sie etwa von Seiten der CDU/CSU-Fraktion geführt wird problematisch ist. Die populistische Forderung gewalthaltige Computerspiele zu verbieten, greift zu kurz. Den Begriff "Killerspiele" lehne ich in diesem Zusammenhang ebenso ab wie ein pauschales Verbot.

Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen auch und gerade im Medienbereich. Wir haben nach tragischen Amokläufen wie zuletzt in Winnenden auch über die Rolle von Computerspielen diskutiert. Doch es geht hier um einen viel breiteren Themenkomplex, der das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft, die Prävention von Jugendgewalt, die Verantwortung von Eltern und Pädagogen, sowie Medienkompetenz und Jugendschutz mit einschließt.
Es darf nicht sein, dass Eltern, Geschwister, Freunde, Mitschülerinnen und Mitschüler Lehrerinnen und Lehrer tatenlos zuschauen, wenn einer aus ihrer Mitte oft für Tage in eine virtuelle Parallelwalt abtaucht. Wir brauchen eine "Kultur des Hinsehens".

Die Forderung nach einer Einführung eines Verbots sogenannter "Killerspiele" übersieht zudem die geltende Rechtslage. Gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot des §131 Abs. 1 StGB. Der Jugendmedienschutz in Deutschland ist vorbildlich. Der Dreiklang aus Alterskennzeichnung der "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK), Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und dem Verbot gewaltverherrlichender oder -verharmlosender Medien nach §131 StGB ist erfolgreich und wirksam.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Högl