Wenn wissenschaftlich bewiesen ist, dass nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 Immunität besteht und man niemanden mehr anstecken kann, lassen sich Schutzmaßnahmen zielgenauer ergreifen. Dafür kann man sich künftig Immunität bescheinigen lassen – analog zum Impfpass. Dies entspricht keinesfalls einer Impfpflicht.
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