
(...) Bezüglich der Frage der Schulpflicht haben im Jahr 2002 der Bayerische Verfassungsgerichtshof und im Jahre 2003 das Bundesverfassungsgericht eindeutig entschieden, dass "Homeschooling" nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Schulbesuchs vereinbar ist. Diese Rechtsprechung wurde erneut vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 31.05.2006 bestätigt. (...)