Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Antwort 20.06.2016 von Ernst Dieter Rossmann SPD

(...) Die SPD-Bundestagsfraktion und ich persönlich auch lehnen eine Privatisierung der Autobahnen kategorisch ab. Es gibt Gerüchte, dass Bundesfinanzminister Schäuble und Bundesverkehrsminister Dobrindt diese heimlich wollen, aber die SPD-Bundestagsfraktion sowie die Verkehrsminister der Bundesländer lehnen die Privatisierung ab. (...)

Frage von Reimer S. • 29.04.2016
Frage an Ernst Dieter Rossmann von Reimer S.
Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Antwort 03.05.2016 von Ernst Dieter Rossmann SPD

(...) Natürlich kann ich mir auch Abstimmungen vorstellen, bei denen ich von meinem Recht als freier Abgeordneter Gebrauch machen würde, so wie ich es auch schon praktiziert habe und nicht mit der Fraktionsmehrheit gestimmt habe. Hierzu habe ich jetzt in Sachen Fracking bei noch laufenden Verhandlungen noch keinen Grund gesehen. (...)

Frage von katrin h. • 29.04.2016
Frage an Ernst Dieter Rossmann von katrin h.
Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Antwort 02.05.2016 von Ernst Dieter Rossmann SPD

(...) P.S.: Natürlich kann ich mir auch Abstimmungen vorstellen, bei denen ich von meinem Recht als freier Abgeordneter Gebrauch machen würde, so wie ich es auch schon praktiziert habe und nicht mit der Fraktionsmehrheit gestimmt habe. Hierzu habe ich jetzt in Sachen Fracking bei noch laufenden Verhandlungen noch keinen Grund gesehen.

Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Antwort 03.05.2016 von Ernst Dieter Rossmann SPD

(...) Angesichts der begrenzten Haushaltsmittel und der Vielzahl großer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Bildung, Klima und Gesundheit halte ich eine gezielte Projektförderung im Bereich „Paranormale Phänomene“ für nicht geboten. (...)

Frage von Thomas M. • 17.08.2015
Frage an Ernst Dieter Rossmann von Thomas M.
Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Antwort 20.08.2015 von Ernst Dieter Rossmann SPD

(...) Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume regelt § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Danach ist eine solche Beobachtung nur zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zu Wahrnehmung berechtigter Interessen für zuvor konkret festgelegt Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. (...)