Im Beitragsstabilisierungsgesetz sind Kinderpsychiater von einer möglichen Budgetierung ausgenommen, Kinderpsychotherapeuten allerdings nicht. Wie lässt sich dies erklären?
Sehr geehrte Frau Zeulner,
im Koalitionsvertrag fordern Sie eine bessere psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Dazu könnte eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche dienen. Bis dies umgesetzt werden kann, haben viele KVen die Deckelung für hälftige Versorgungsaufträge eingeführt. Dies soll nun im Beitragsstabilisierungsgesetz verhindert werden. Nach ständiger Rechtssprechung des BSG muss es Psychotherapeuten bei einer Maximalauslastung ermöglicht werden, nach Abzug ihrer Praxiskosten den durchschnittlichen Ertrag unterdurchschnittlich verdienender Facharztgruppen zu erwirtschaften. Gerade bei Kindern und Jugendlichen fällt sehr viel unvergütete notwendige Arbeit an (Kontakt zu Eltern, Schule, Jugendamt, Berichte, Gutachten §35a SGB 8 u.a.)
Beispielsweise könnte man an der Telematik Infrastruktur sparen, die sehr hohe Kosten, Mehraufwand (der Verwaltungsaufwand hat einen Umfang der Behandlung von zwei Patienten) und fragwürden Nutzen mit sich bringt.

