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Emilia Franziska Müller
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Frage von Carola K. •

Frage an Emilia Franziska Müller von Carola K. bezüglich Recht

Maßregelvollzug in Bayern

Sehr geehrte Frau Ministerin Müller,
mein Sohn befindet sich seit mehr als dreieinhalb Jahren wegen schwerer Körperverletzung (schuldunfähig aufgrund psychiatrischer Diagnose) in einem Bezirkskrankenhaus in Bayern. Er ist trotz guter Führung, Krankheitseinsicht und Stabilisierung seines Gesundheitszustands durch die richtige Medikamenteneinstellung immer noch im geschlossenen Maßregelvollzug in derselben Klinik, in der auch Sexualstraftäter und Kinderschänder untergebracht sind.
Meine Frage an Sie:
Steht die angeordnete Maßnahme immer noch im Verhältnis (Verhältnismäßigkeit!) zu der begangenen Tat oder wäre es inzwischen nicht von größerem Vorteil für ihn, wäre er in einer Einrichtung untergebracht, die seiner Resozialisierung dient? In anderen Bundesländern gibt es meines Wissens bereits Institutsambulanzen! Aber in anderen Bundesländern gibt es auch bereits ein Gesetz zum Maßregelvollzug. In Bayern ticken die Uhren leider (wie immer) etwas anders...

Es ist trotz "Fall Gustl Mollath" nach wie vor sehr schwer, aus der forensischen Psychiatrie den Rückweg in das normale Leben zu finden. Keiner, weder Ärzte, Gutachter, noch Staatsanwaltschaft will irgendwie die Verantwortung übernehmen, wann der Patient KEINE Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt. So vergehen JAHRE (oft das Fünffache und mehr im Vergleich zum "normalen" Strafvollzug)! Man hofft Jahr für Jahr auf die nächste Anhörung, um dann doch wieder enttäuscht zu werden, weil die Unterbringung um ein weiteres Jahr verlängert wird. Das ist wohl das Einfachste und Schnellste.
Die Leidtragenden sind die Betroffenen - die Dauer des Maßregelvollzugs scheint unendlich und das Wort „schuldunfähig“ bekommt in Sachen § 63 StGB eine ganz andere Bedeutung!

Viele Grüße aus Bayern
Carola Koch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Koch,

ich kann durchaus Ihre Sorge um Ihren Sohn hinsichtlich einer weiterführenden Behandlung im Maßregelvollzug nachvollziehen. Dennoch bitte ich um Verständnis, dass ich dies zum Einen erst nach Kenntnis des Einzelfalles konkret tun kann. Zum Anderen kann mein Haus aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte auch nur dann tätig werden, wenn Ihr Sohn die ihn behandelnden Ärzte schriftlich von der Schweigepflicht gegenüber dem Bayerischen Sozialministerium entbindet. Diese Schweigepflichtsentbindung müsste uns dann entsprechend von Ihnen vorgelegt werden.

Unabhängig davon können Sie sich natürlich als Mutter selbst vertrauensvoll an die für Ihren Sohn in der Einrichtung Verantwortlichen wenden. Dies würde ich Ihnen zuallererst ans Herz legen.

Gestatten Sie mir bitte, Sie auch hinsichtlich des von Ihnen erwähnten Maßregelvollzugs-gesetzes zu informieren: Durch das neue Bayerische Maßregelvollzugsgesetz, das sich aktuell in der Gesetzgebungsphase im Landtag befindet und voraussichtlich im Sommer 2015 in Kraft treten wird, wird der Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung neu aufgestellt. Ziel ist, durch das neue Gesetz für alle Beteiligten - insbesondere für die untergebrachten Personen und für die im Maßregelvollzug Beschäftigten - mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Emilia Müller