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Emilia Fester
Bündnis 90/Die Grünen
76 %
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Frage von Karsten R. •

Was tun Sie für Kinder, die nach Trennung ihrer Eltern einen von beiden zu verlieren drohen?

Sehr geehrte Frau Fester,

Ihr Wahlkreisbüro teilt mit, dass Sie nicht hinter den Forderungen der Kampagne „Genug Tränen“ stehen.
Nun kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass Sie Rosenkriege, ausgetragen über die gemeinsamen Kinder, gutheißen.

Sie als demokratisch gewählte Stimme gerade der jungen Generation: viele Kinder und Heranwachsende wollen nach einer Trennung der Eltern nicht auf einen von beiden verzichten müssen. Wie helfen Sie ihnen bei diesem nur allzu verständlichen Wunsch?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Vielen Dank für ihre Frage!
Im Koalitionsvertrag finden Sie die Antwort auf ihre Frage: „Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.
Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir werden den Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben. Das Namensrecht liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.
Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.
Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.“

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