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Elke Thomas
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Frage von M. M. •

Frage an Elke Thomas von M. M. bezüglich Soziale Sicherung

Ich habe mein Kind über die sogenannte "Härtefallregelung" im Kindergarten.
Da ich mir den Kindergarten eigentlich nicht leisten kann überziehe ich mein Konto schon regelmäßig um den Mindestelternanteil. Mein Kind hat aus gesundheitlichen Gründen einen Betreuungsplatz der über 5 Stunden hinausgeht. Bisher ist im Beitrag das Mittagessen schon einkalkuliert.

Ist es richtig das der bisherige Beitrag nur um 13 Euro erhöht wird und das bisherige Mittagessen NICHT rausgerechnet wird?

Ist es weiterhin richtig das die Härtefallregelung NUR bei SOZIALEN Härtefällen, NICHT aber bei FINANZIELLEN Härtefällen eintritt? Und was ist mein Kind für ein Härtefall?

Was passiert wenn ich das nicht bezahlen kann? Muss mein Kind dann den ganzen Tag hungern? Bekommt es wenn ich bezahle einmal Essen für die 13 Euro UND einmal Essen für den einkalkulierten Essensbetrag?

M.Müller

PS. Können Sie mir diese Aussage erklären? Die Härtefall-Regelung wird nur bei sozialen Härtefällen angewendet, also nur, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht Willens sind, ihre Kinder zu versorgen. Bei "nur" finanzieller Not tritt die Regelung nicht ein

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Vertrauen, dass Sie mir mit der Formulierung Ihres für Sie sehr wichtigen Anliegens entgegengebracht haben. Es ist nun so, dass
mein für dieses Gebiet zuständige Fraktions-Kollege Herr Marcus Weinberg, den Sie ebenfalls angeschrieben hatten, bereits ausführlich und aus meiner Sicht zufriedenstellend darauf reagiert hat. Ich möchte Sie daher freundlichst auf diesen Antwort-Beitrag verweisen.

Herzliche Grüße

Elke Thomas