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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Kerstin S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Kerstin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier- Becker,
wie konnte es zu den Empfehlungen des Rechts- und Finanzausschusses kommen zum Gesetzesentwurf des BMJV zur Betreuervergütungserhöhung? Sollten die Forderungen zur gültigen Position der Länder werden geht es um Wortbruch. Wie konnte es dazu kommen, dass die Fachausschüsse den Gesetzesentwurf befürworten und nun aktuell die Gefahr besteht, dass gesetzliche Berufsbetreuung an die Wand gefahren wird? Ist den Verantwortlichen nicht bewusst dass hochqualifizierte Betreuung seinen Preis hat? Kennen Sie die Gerichtsurteile zur Vergütung von Nachlasspflegern? Wir Berufsbetreuer sichern nicht nur Existenzen, wir verwalten Vermögen und kümmern uns um die Gesundheitssorge. Die Aufgaben sind weitreichender als die Aufgaben einer Nachlasspflege und dabei wird die Nachlasspflege durchschnittlich erheblicher besser vergütet? Zählt der Mensch weniger als die Verwaltung des Geldes? Mit freundlichen Grüßen Kerstin Schäfer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Eingabe.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Regelungen zur Betreuungsvergütung sind das Resultat eines langen Diskussionsprozesses zwischen den Landesregierungen und dem Bund wobei stets auch die Vertreter der Berufs- und Wohlfahrtsverbände eingebunden waren. Eine Erhöhung um 17 % kann man für zu wenig halten; eine Bedrohung der Arbeit der Betreuer wäre aber vor allem darin zu sehen, wenn es jetzt gar kein Gesetz und keine Erhöhung gäbe!
Eine Besonderheit des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens liegt darin, dass wir auf Ebene des Bundes das Gesetz zu verabschieden haben, die damit verbundenen zusätzlichen Kosten aber letztlich nicht vom Bund, sondern (von den vermögenden Betreuten und ganz überwiegend) von den Bundesländern in ihren Haushalten zu tragen sein werden. Die Bundesländer müssen dem geplanten Bundesgesetz im Bundesrat deshalb zustimmen. Es wäre nicht zielführend, im Bundestag ein Gesetz zu verabschieden, das anschließend nicht die nach dem Grundgesetz erforderliche Zustimmung der Bundesländer im Bundestag findet. Genau dies haben wir vor zwei Jahren erlebt, als der Bundestag ein Gesetz über eine pauschale 15%ige Erhöhung verabschiedet hat, das seither im Bundesrat liegt und ohne die Zustimmung der Länder niemals in Kraft treten konnte.
In den Verhandlungen konnte nun erreicht werden, dass die Länder - gerade auch wegen der guten Argumente der Betreuer und Betreuungsvereine, wegen der objektiv und nachvollziehbar gestiegenen Kosten, wegen der zunehmenden Bedeutung der Betreuung in einer älter werdenden Gesellschaft und wegen der Wertschätzung der Arbeit der Betreuer - nun zu einer Steigerung um insgesamt 17 % bereit sind. Damit sind für die Länder Kostensteigerungen von fast 160 Mio. Euro verbunden (Gesamtausgaben also ca. 1 Mrd Euro).
Wir werden im Bundestag eine Sachverständigenanhörung durchführen, in der nochmals alle sachlichen Argumente eingebracht und diskutiert werden können. Es bleibt abzuwarten, ob sich daraus noch Folgerungen für die vorgesehenen Änderungen bei den Vergütungsstrukturen ergeben.
Mir ist - gerade auch im Interesse der Betreuer - wichtig, dass die Erhöhung um insgesamt 17 % schnell in Kraft treten kann, möglichst zum 1. Juli 2019.

Freundliche Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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