
(...) Ein Zusammenhang zwischen der Reform des Unterhaltsrecht und dem geplanten Ausbau der Krippenplätze für unter Dreijährige besteht somit nicht. Letzterer dient vielmehr dem Zweck, ein der Nachfrage nach Kleinkinderbetreuung entsprechendes Angebot an Betreuungsplätzen zu schaffen, damit jede Mutter künftig eine echte Wahl hat, ob sie Fremdbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen möchte oder sich dafür entscheidet, ihr Kind selbst zu Hause zu betreuen. (...)