(...) Geburtstag des Kindes auch in meiner Fraktion so dargelegt. Die Unterhaltspflicht der Eltern endet u.a., wenn eine Berufsausbildung nicht aufgenommen oder nicht betrieben wird. Das volljährige Kind hat dann keinen Anspruch gegen die Eltern, sondern ist für sich selbst verantwortlich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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