Portrait von Elisabeth Winkelmeier-Becker
Antwort 08.05.2008 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

(...) ich werde der geplanten Diätenerhöhung voraussichtlich zustimmen. (...) Auf eine Ungenauigkeit in Ihrer Fragestellung möchte ich noch hinweisen: eine zweite Diätenerhöhung in diesem Jahr gibt es nicht; die Erhöhung zum Januar 2008 beruht auf einem Beschluss aus 2007, die nun geplante Erhöhung, über die in diesem Jahr entschieden werden soll, wird erst zum nächsten Jahr wirksam. (...)

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Antwort 26.05.2008 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

(...) 6 Abs. 2 GG kann aber weder ein Anspruch auf Mitwirkung noch ein Bestimmungsrecht der Eltern über die Schule oder gar eine Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht abgeleitet werden (BVerfGE 59, 360, 380f.). Eltern, die ihre Kinder beispielsweise aus religiös-weltanschaulichen Gründen nicht auf eine öffentliche Schule schicken möchten, bleibt es nach der in Art. (...)

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Antwort 07.05.2008 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

(...) In Deutschland ist nach Art. 102 GG die Todesstrafe ohnehin abgeschafft und die Ratifikation des Vertrags von Lissabon ändert hieran nichts. Das BVerfG hat u.a. (...)

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Antwort 29.04.2008 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

(...) die Ergebnisse der Tarifvertragsverhandlungen werden auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen. Dazu wird es in der nächsten Woche einen Gesetzentwurf geben. (...)

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Antwort 09.05.2008 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

(...) An dieser Stelle soll die verabschiedete Novelle künftig zu Verbesserungen, also einem früheren Schutz von Kindern durch niederschwelligere Hilfen des Staates, führen. In der Praxis setzten die Jugendämter, die die Aufgabe haben, den betroffenen Eltern und Kindern zu helfen, bislang überwiegend allein auf freiwillige Mitwirkung der Eltern. (...)

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Antwort 10.04.2008 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

(...) 3 Waffengesetz Ausnahmen in Fällen mit berechtigtem Interesse vor. Das Führen eines feststehenden Fahrtenmessers mit einer Klinge über 12 cm durch Pfadfinder fällt, soweit es sich hierbei nicht bereits um Brauchtumspflege handelt, unter den Tatbestand des „allgemein anerkannten Zwecks“. Soweit solche Messer im Zusammenhang mit einer Pfadfinderveranstaltung geführt und sachgerecht benutzt werden, greift das Führungsverbot des § 42a Abs.1 Waffengesetz nicht. (...)