(...) Meines Wissens sind alle unmittelbaren Krankheits- und Unfallfolgen einer Sucht im Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung eingeschlossen. Hingegen besteht für Entziehungsmaßnahmen einschl. -kuren keine Leistungspflicht, aber eine PKV kann sich unter bestimmten Voraussetzungen, die mir nicht im Einzelnen bekannt sind, auf freiwilliger Basis an den Kosten von Entziehungsmaßnahmen beteiligen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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