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Da ich aus Ihrer Antwort auf den Brief von Gerhard Raden nicht eindeutig eine Position zum Sachverhalt erkennen kann, frage ich einfach sehr konkret.
(...) Mai 2011 auf die Frage von Herrn Rade zum § 1626a BGB (elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern) hatte ich die Position der bündnisgrünen Bundestagsfraktion skizziert. Wir hatten uns schon damals für die Aufhebung des sogenannten Müttervetos bei der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern eingesetzt. Statt dessen sprechen wir uns für einen niedrigschwelligen Zugang von Vätern zu diesem gemeinsamen Sorgerecht aus. (...)