(...) Der Länderfinanzausgleich ist in der jetzigen Form ein rein auf die Einnahmen bezogener Ausgleich. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, erhalten finanzschwache Länder Ausgleichszuweisungen von finanzstarken Ländern. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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