Frage an Eduard Oswald von Oliver S. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Oswald!
Ich habe mal eine Frage zur Abgeltungssteuer:
Vor 13 Jahren hat meine mittlerweile verstorbene Oma ein Bonussparkonto bei der Sparkasse eingerichtet, wo sie jeden Monat 100 DM eingezahlt hat, heute führe ich dieses weiter (51,13 €). Bonussparen bedeutet, am Anfang waren die Zinsen sehr gering und werden mit der Zeit immer mehr. Mein Freibetrag letztes Jahr betrug 550 €, Tendenz stark steigend. Fällt der Sparvertrag auch der Abgeltungssteuer oder dem niedrigeren Freibetrag zum Opfer, obwohl der Sparvertrag schon 1994 unter ganz anderen Bedingungen abgeschlossen wurde oder zählt hier der Vertrauensschutz. Wenn nein, wäre es klug, den Sparvertrag zu verkaufen, um andere Sparanlagen zu finanzieren? Was halten Sie davon, im Ausland zu sparen?
Sehr geehrter Herr Schuster,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre instruktive Anfrage.
Wie Sie wissen, wird die Abgeltungssteuer 25 Prozent betragen und ab 2009 auf Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie private Veräußerungsgewinne erhoben werden. Das Kreditinstitut, bei dem die Wertpapiere gehalten werden, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer als so genannte Quellensteuer an die Finanzverwaltung weiterzuleiten. Dieser Steuersatz ist vollkommen unabhängig von sonstigen Geldbezügen des Gläubigers der Kapitalerträge.
Es besteht jedoch ein Veranlagungswahlrecht; bei der Veranlagung können die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dadurch soll vermieden werden, dass Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen überproportional hoch besteuert werden. Nun ist in Ihrem Fall zu prüfen, ob für Sie dieses Recht greift oder nicht. Unabhängig davon sind 25 Prozent allerdings sowieso die Obergrenze. Unter diesen Grenzen wird auch ein Sparvertrag unter die Abgeltungssteuer fallen.
Keine Frage, in Sachen private Altersvorsorge gibt es noch Optimierungsbedarf. Ich teile die Bedenken bzw. Anregung in Ihrer Anfrage, dass wir außerhalb der gesetzlichen Rente mehr für die Altersvorsorge tun müssen. Ich will aber auch daran erinnern, dass wir in der letzten Wahlperiode auf dieser Baustelle gemeinsam etwas getan haben. So haben wir die nachgelagerte Besteuerung für die Altersvorsorge eingeführt. Insofern obliegt Ihnen die Entscheidung, auf welche Weise Sie weiter vorgehen. Eines dürfte aber sicher sein, mit der Abgeltungssteuer haben wir uns internationalen Standards angepasst.
Viele Grüße
Eduard Oswald