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Eduard Oswald
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Frage von Werner K. •

Frage an Eduard Oswald von Werner K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Oswald!

Am 17.09.2009 wird voraussichtlich die B17 nach dem die Ortsumfahrungen Kaufering und Landsberg am Lecht fertiggestellt sind dem Vekehr übergeben. Nun meine Frage an Sie, welche Anstrengungen werden Sie konkret unternehmen werden, um den Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner der Tankstellensiedlung in Klosterlechfeld zu verbessern? In diesem Bereich ist die B17 autobahnähnlich ausgebaut, von einem autobahnähnlichen Lärmschutz kann aber absolut nicht die Rede sein. Die zuständigen Behörden stellen sich leider quer in Hinsicht auf verbesserten Lärmschutz, damit gerade auch die Außenbereiche besser vor den zu erwartenden Lärmbelästigungen geschützt werden.

Für eine baldige Antwort danke ich Ihnen schon heute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Werner Kittel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kittel,

danke für Ihre Anfrage. Zu dem von Ihnen vorgetragenen Thema gab es ja auch schon eine Besprechung im Augsburger Landratsamt. Sie haben sich ja auch schon mit dem Staatlichen Bauamt in Verbindung gesetzt und auch Ihren Bürgermeister eingeschaltet. Ich habe mich umfangreich informiert und muss Ihnen sagen, dass im Bereich der B 17 Klosterlechfeld derzeit rechtlich keine Möglichkeiten für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen gegeben sind.

Im Zuge der OU Klosterlechfeld werden durch planfestgestellte bauliche Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge die Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete aktiv eingehalten. Der Fall einer erheblichen Abweichung der Lärmeinwirkung an den Gebäuden gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss von 3 dB(A) mehr, liegt im Bereich Klosterlechfeld nicht vor, da eine Erhöhung um 3 dB(A) erst bei einer Verdoppelung der Verkehrsmenge entsteht. Diese ist auch nach der Verkehrsfreigabe der B 17 bis zur A 96 nicht zu erwarten. Nachträgliche Ansprüche nach Lärmvorsorge aus dem Bau der OU Klosterlechfeld können daher nicht abgeleitet werden. Auch die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes liegen nicht vor.

Ich bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB