Antwort 01.06.2007 von Edmund Geisen FDP
(...) Eine grundsätzliche Kennzeichnung der Tiere hingegen halte ich schon vor dem Hintergrund der Gewährleistung des Verbraucherschutzes und der Rückverfolgbarkeit von Tierbewegungen für sinnvoll - wie übrigens der Schafzuchtverband VDL selbst auch. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Kennzeichnung lässt sich diskutieren - wie gesagt, oberste Maxime muss dabei immer die Praxistauglichkeit sein, die gleichzeitig den Tieren gerecht wird. (...)

