(...) Sofern die Eltern nicht in der Lage sind, die restlichen Kosten der Teilnahme an den Mittagsmahlzeiten selbst zu tragen, kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise durch Beiträge Dritter (z. B. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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