(...) vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Ihre Frage. Sie müssen mich bei meinen Äußerungen zum Betreuungsgeld für Eltern, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, missverstanden haben. Das, was ich Ihrer Erinnerung nach „sinngemäß“ gesagt haben soll, habe ich nicht gesagt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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