(...) Das rheinland-pfälzische Schulgesetz hat in § 105 festgelegt, dass Art und Umfang des Angebots an Speisen und Getränken in unseren Schulen nur im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat festgelegt werden kann. Über Ihren Schulelternbeirat haben Sie damit eine wirksame Möglichkeit, für ein gesundes Angebot im Schulkiosk zu sorgen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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