(...) 1 Satz 3 des Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) werden nun auch Kapitalabfindungen beitragspflichtig. Somit werden die Versorgungsbezüge – ebenso wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt. Im § 229 Abs. (...)
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