
Anstatt einer möglichen Zwangshaft oder sogar Zwangsimpfung haben wir zur Vollstreckung das Mittel eines Zwangsgeldes gewählt.
Susie Knoll
Anstatt einer möglichen Zwangshaft oder sogar Zwangsimpfung haben wir zur Vollstreckung das Mittel eines Zwangsgeldes gewählt.
Wir haben uns bewusst gegen Zwangsimpfungen entschieden, sondern für ein Bußgeldverfahren.
Eine Erzwingungshaft ist und bleibt aber ausgeschlossen als Maßnahme, genauso wie eine Zwangsimpfung.
Die Impfpflicht steht nicht im Widerstreit zu Artikel 1 des Grundgesetzes und ist verfassungsrechtlich zulässig.
Nach dem ersten Impf-Jahr kann man also davon ausgehen, dass 0,02 Prozent der Fälle zu schwerwiegenden Reaktionen führen können.
Im Zuge von Putins völkerrechtswidrigem Angriffskrieg auf die Ukraine hat ein Großteil der Bevölkerung mit voller Solidarität für die ukrainischen Geflüchteten reagiert. So auch die DB, die ihre Zugfahrten nach Deutschland kostenlos für die Geflüchteten bereit gestellt hat.