Portrait von Dirk Niebel
Dirk Niebel
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dirk Niebel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Freidrich S. •

Frage an Dirk Niebel von Freidrich S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Niebel,

Überschrift: Betrogen und enteignet

Durch den Ersatz des Gesamtversorgungssystems durch eine Betriebsrente im öffentlichen Dienst ab 1.1.2002 haben Rentenanwärter, aber auch Rentner, gravierende und unzumutbare Verluste bei ihren Rentenansprüchen erlitten.

Umfangreiche Details zum Thema erfahren Sie über folgende Websites
http://www.startgutschriften-arge.de/
http://www.vsz-ev.de/
http://www.ra-mathies.de/.

Den Initiatoren gilt höchster Dank für Ihre Arbeit, die jedoch leider nicht überall publik wird.

Ein großer Teil der Betroffenen – auch ich - hat sich in der Vergangenheit gegen die Kürzungen gewehrt. Über 3.000 Klagen und mehr als 300.000 Beanstandungen von Startgutschriften der VBL sprechen hier eine deutliche Sprache. Formaljuristisch haben die Gerichte die Beanstandungen zurückgewiesen und begründen dies mit der fast uneingeschränkten Tarifhoheit der Tarifpartner und mit dem in der VBL-Satzung enthaltenen Passus möglicher einseitiger Rentenänderungen, der im Privatrecht längst gestrichen worden wäre.

Die ZDF-Sendung-Frontal 21- hat erst kürzlich am 25.8.2009 zu diesem Thema berichtet.

Die Tarifverhandlungen ziehen sich in die Länge bzw. es sind keinerlei Ergebnisse zu erfahren.

Ich erlaube mir daher anzufragen, ob Sie die Rechte der Rentner und Rentenanwärter im öffentlichen Dienst in Ihr politisches Programm einbeziehen werden. Mehr als 1,7 Millionen Bedienstete sind von den Kürzungen betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Dirk Niebel
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schwermer,

Politiker sind nur bedingt die richtigen Ansprechpartner. Die Abänderung von Versorgungszusagen, die auf Tarifrecht beruhen, ist Sache der Tarifvertragsparteien, denen mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie insoweit ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zukommt. Die Frage, ob die Tarifpartner bei dem von Ihnen in Bezug genommenen Systemwechsel gegen höherrangiges Recht verstoßen haben, ist von den Gerichten zu beantworten und nicht von der Politik. Gerade im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 14.11.2007, das die Startgutschriften für rentenferne Pflichtversicherte betrifft, habe ich den Eindruck, dass die gerichtliche Kontrolle an dieser Stelle zuverlässig funktioniert. Sofern die Gerichte feststellen, dass es für die erteilten Startgutschriften an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehle, ist es Aufgabe der Tarifvertragsparteien, verfassungskonforme Neuregelungen herbeizuführen. Es ist ein vordringliches Anliegen der FDP, die Tarifautonomie zu respektieren und zu stärken. Ihre Hinweise sind für unsere politische Arbeit jedoch sehr wertvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel