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Frage von Frank N. •

Frage an Dirk Niebel von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Dirk Niebel!

Ich habe nur einige bescheidene Fragen an Sie.
Teilen Sie mit mir die Meinung, das es einen Unterschied zwischen einen Grundgesetz und einer Verfassung gibt.
Eine Verfassung wird vom Volk ratifiziert, ein Grundgesetz brauch dieses nicht,den es wird von einigen wenigen erstellt und von einen Parlament beschlossen.
Warum ist nicht mehr Demokratie in den jetzigen Grundgesetz verankert?Z.B. Volksentscheide zu wichtigen Dingen?
Warum wurde bis jetzt noch nicht an einen neuen Wahlrecht gearbeitet bzw. beschlossen?
Warum gibt es nicht eine Untergrenze bei den Wahlbeteiligung. Zur Zeit ist es doch so, egal wieviele wählen die Wahlen sind immer gültig, auch wenn nur einer wählt?
Warum werden die Verursacher der Krise in Deutschland nicht zur Verantwortung gezogen und zur Schadenswiedergutmachnung heran gezogen? Wenn ein normaler Arbeiter den Betrieb oder der Wirtschaft einen Schaden zufügt, ob gewollt oder ungewollt ob wissentlich oder unwissentlich, wird er dafür belangt.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Frank Neumann

Portrait von Dirk Niebel
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann,

zum 60jährigen Jubiläum ist das Grundgesetz in aller Munde. Das einst vorläufige Bonner Grundgesetz hat sich als Verfassung durchgesetzt. Es ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte, entstanden aus einer historischen Katastrophe und von Menschen erarbeitet, die von den Folgen der Unterdrückung und Diktatur gezeichnet waren. Bei den kommenden Bundestagswahlen im September wird kein Erstwähler mehr die deutsche Teilung erlebt haben. Auch diese Generation hat die Werte des Grundgesetzes bereits verinnerlicht. Es ist für die Herausforderungen der Zukunft bestens gewappnet, so z.B. bei Entscheidungen über neue Fragestellungen in der Medizin oder in der Privatsphäre.

Um eine lebhafte Demokratie zu erreichen, müssten Verantwortlichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger besser nachvollziehbar sein. Die FDP bekennt sich zur repräsentativen Demokratie und hält eine Stärkung der plebiszitären Elemente für notwendig. Wir haben den Antrag 16/474 „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Sie können ihn unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/004/1600474.pdf nachlesen.

Die Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Gesellschaft und Staat. Die Bürgermitwirkung muss mit einem doppelten Ziel gestärkt werden. Einerseits müssen die Chancen für politische Mitwirkung ausgebaut, andererseits die Verantwortung für eine aktive Bürgergesellschaft erhöht werden. Bürgerinnen und Bürger müssen sich in ihrem unmittelbaren Umfeld stärker an Entscheidungen beteiligen können.

Das Wahlrecht muss Freiheit und Gleichheit der Wahl in jedem Fall gewährleisten und für die Wähler klar und transparent sein. Es gibt immer wieder Diskussionen, z.B. über die Einführung des Mehrheitswahlrechts unter dem Aspekt, klare Mehrheiten zu ermöglichen. Das ginge zu Lasten der kleinen Parteien, die nach meiner Meinung als Korrektiv für das Wirken der großen Parteien unverzichtbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel