(...) Aus meiner Sicht muss in den kommenden Monaten geklärt werden, ob Ärztinnen und Ärzte bei der Flugtauglichkeitsuntersuchung von der Schweigepflicht entbunden sind oder entbunden werden können, um an den Arbeitgeber Informationen weitergeben zu dürfen, die für die Berufsausübung von Pilotinnen und Piloten relevant sind. Es geht in diesem Zusammenhang um die Anwendung des Regel-Ausnahme-Prinzips unter Risikoabwägung. (...)
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