(...) Die Verordnung ermöglicht es, dass die Netzneutralität im offenen Internet erstmals europaweit gesichert wird. (...) Für "Spezialdienste", die von einem Anbieter parallel zum offenen Internet erbracht werden, sollen ab sofort klare Maßgaben gelten: Spezialdienste sollen nur bei ausreichenden Netzkapazitäten erbracht werden dürfen und keinen Nachteil oder gar Ersatz für das offene Internet darstellen. (...)
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