
(...) Vornehmste Pflicht bei der Bereitstellung von Finanzhilfen für Griechenland ist es, Schaden von der deutschen Bevölkerung abzuwenden und den Steuerzahler möglichst nicht zu belasten. Aus diesem Grund werden keine direkten Gelder aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt, sondern Kredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegeben. (...)